Schülerbetriebspraktikum der  9. Klassen im Schuljahr 2020/2021

                           

Sehr geehrte Eltern,


wie Sie bestimmt schon von Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter erfahren haben, führt die Hoffmann-von-Fallersleben-Schule für die Schülerinnen/Schüler der 9. Klassen in der Zeit vom 08.03. – 26.03.2021 das verbindliche Schülerbetriebspraktikum durch.
„Schülerbetriebspraktika bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen, sich mit ihr auseinander zu setzen und ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einzuschätzen.“ (aus dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010)
Da das Praktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, besteht kein Anspruch auf Bezahlung. Die Schüler besorgen sich ihren Praktikumsplatz selbst. Die Genehmigung der Schule bleibt jedoch vorbehalten!
Weitere Informationen und Hinweise bekommen die Schüler von ihren jeweiligen Politiklehrern. Sollte es nicht gelingen, einen Praktikumsplatz zu bekommen, hilft die Schule gern bei der Vermittlung.
Idealerweise bis nach den Herbstferien, spätestens jedoch bis zum 1. Dezember 2020 sollte jeder Schüler/jede Schülerin über einen Praktikumsplatz verfügen und die Bestätigungsbescheinigung des Betriebes beim zuständigen Politiklehrer abgegeben haben.

Versicherungsschutz
Da das Betriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, sind die Schüler während dieser Zeit durch die Schule versichert (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung im Betrieb und auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb). Bei Krankheit Ihrer Tochter/Ihres Sohnes müssen sowohl der Betrieb als auch die Schule benachrichtigt werden.

Infektionsschutz
Für Schülerinnen und Schüler, die ihr Praktikum im Lebensmittelbereich oder in Küchen ableisten möchten, ist nach §43 des Infektionsschutzgesetzes zuvor eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vorgeschrieben. Sofern Sie als Erziehungsberechtigte nicht an der Belehrung teilnehmen können, muss von Ihnen eine Erklärung unterschrieben werden, die die Schüler zum Belehrungstermin mitzubringen haben. Nähere Auskunft erteilt das Gesundheitsamt unter Tel. 05271/9652222.

Fahrgeld
Prinzipiell sollte sich der Praktikumsplatz im Einzugsbereich der Schule befinden. In begründeten Einzelfällen kommen auch andere Orte bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule (z.B. Holzminden) in Frage. In diesem Falle ist eine Absprache mit der Politiklehrkraft notwendig. Bezüglich evtl. notwendiger Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die in der Regel von der Stadt Höxter besorgt und finanziert werden, bekommt Ihr Kind zu gegebener Zeit weitere Informationen.

Ihrer Tochter/Ihrem Sohn wünschen wir einen erfahrungs- und erfolgreichen Praktikumsverlauf.

Mit freundlichen Grüßen
                       
Ch. Arendes                                  S. Meibom

(Arendes, RKR)                  (Meibom, Studien-u. Berufswahlkoordinatorin)

                                             

Elternbrief zum Ausdrucken:

Anschreiben Eltern

Anschreiben an die Betriebe:

Praktikum Anschreiben an die Betriebe

Bestätigungsformular zum Praktikumsplatz:

Praktikum Bestätigung

Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
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