Handyordnung der Hoffmann-von-Fallersleben Realschule Höxter
1. Grundsätze
Die Nutzung privater elektronischer Geräte (Handys, Smartphones, Smartwatches, Kopfhörer etc.) soll den Unterricht und das Schulleben nicht stören. Die Schule ist ein
Lebens- und Lernraum, in dem alle Mitglieder der Schulgemeinschaft Verantwortung übernehmen.
Unser Konzept verfolgt vier Ziele:
1.
Lern- und Konzentrationsschutz im Unterricht
2. Förderung des
sozialen Miteinanders
3.
Schutz der Persönlichkeitsrechte durch Verbot heimlicher Aufnahmen
4.
Einheitliche und transparente Regeln für alle Jahrgänge
Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 Während des Unterrichts
• Alle Geräte müssen
ausgeschaltet oder im Flugmodus sein und nicht sichtbar in der Schultasche aufbewahrt werden.
• Die Nutzung ist nur nach ausdrücklicher
Erlaubnis durch die Lehrkraft (z. B. für Recherche, Lern-Apps) gestattet.
• Bei
schulischen Prüfungen (Zentrale Prüfung 10) dürfen keine privaten elektronischen Medien mitgeführt werden.
• Die Benutzung von privaten elektronischen Medien bei
Klassenarbeiten und schriftlichen Tests ist ebenfalls unzulässig und kann als Täuschungsversuch zu einer ungenügenden Leistung führen.
2.2 Pausenregelung
•
Jahrgänge 5-7:Nutzung auch in den Pausen auf dem Schulhof verboten.
•
Jahrgänge 8-10: Nutzung in den Pausen auf dem Schulhof erlaubt – jedoch nicht im Gebäude.
2.3 Aufnahmen & Medien
•
Fotos, Videos oder Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten.
• Aufnahmen von MitschülerInnen oder Lehrkräften sind
strafbar und führen zur Anzeige.
• Das Vorführen oder Teilen jugendgefährdender Inhalte ist untersagt.
2.4 Schulveranstaltungen
• Auf Klassen- und Schulfahrten legen die begleitenden Lehrkräfte die Regeln zur Handynutzung fest.
2.5 Haftung
• Die Schule übernimmt
keine Haftung für Schäden oder Verluste privater Geräte.
2.5 Sonderregelungen
•
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder nach Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte kontaktieren.
•
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Endgerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
3.1 Pädagogische Maßnahmen
• Grundsätzlich stehen
erzieherische Maßnahmen (Gespräch, Reflexion, Nacharbeit, Zusatzaufgaben) im Vordergrund.
• Jeder Verstoß wird im Sekretariat
dokumentiert.
3.2 Stufenplan bei Regelverstößen
1.
1. Verstoß: Gerät wird eingezogen → Abholung am Ende des Schultages durch die Schülerin/den Schüler im Sekretariat.
2.
2. Verstoß: Gerät wird im Sekretariat hinterlegt → Abholung durch Erziehungsberechtigte nach Terminabsprache mit der Schulleitung.
3.
Weitere Verstöße / grobes Fehlverhalten: Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 SchulG (z. B. schriftlicher Verweis, Ausschluss vom Unterricht).
4. Erziehungsauftrag & Zusammenarbeit
Schülerinnen und Schüler
• halten sich an die Regeln zur Mediennutzung.
• zeigen Einsicht und Bereitschaft zur Wiedergutmachung bei Fehlverhalten.
• übernehmen Verantwortung für einen respektvollen Umgang mit Medien.
Lehrerinnen und Lehrer
• schaffen klare Regeln und Grenzen im Umgang mit Medien.
• setzen das Handykonzept
einheitlich und konsequent um.
• nutzen Medien im Unterricht gezielt zur Förderung von Lernprozessen.
Eltern
• unterstützen die schulischen Regeln auch im häuslichen Umfeld.
• stehen in engem Austausch mit Lehrkräften bei wiederholten Verstößen.
• übernehmen Verantwortung für die Bereitstellung eines angemessenen Lernumfeldes.
5. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
6. Schlussbestimmungen
Dieses Handykonzept ergänzt die bestehende
Schulordnung, das
Erziehungskonzept sowie die
Nutzungsordnung privater Medien. Es tritt nach Beschluss durch die Schulkonferenz in Kraft und wird regelmäßig überprüft.
Handyordnung