Stand: August 2015

Achtung Brillenträger!



Laut Sicherheitsfördererlass des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1. Auflage 2015, S.14) dürfen Brillen nicht zur Gefährdung führen. Aus diesem Grund müssen Schülerinnen und Schüler, die beim Sporttreiben eine Brille benötigen, Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen, die aus einem flexiblen Gestell und Kunststoffgläsern besteht und gegen Herunterfallen zu sichern ist.  Ab dem Schuljahr 2015/2016 sollte jedes Kind, welches eine Brille benötigt, somit eine sporttaugliche Brille oder Kontaktlinsen tragen. Sollte dies nicht erfolgen, sehen sich die Sportlehrer gezwungen, das Kind vom Sportunterricht auszuschließen.


Auszug aus dem Erlass: Sicherheitsförderung im Schulsport



Therapeutische Hilfsmittel
Therapeutische Hilfsmittel (z. B. Brillen, lose Zahnspangen) dürfen nicht zu Gefährdungen führen und sind ggf. abzulegen. Schülerinnen und Schüler, die beim Sporttreiben eine Brille benötigen, müssen Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Die Brille muss aus einem flexiblen Gestell und Kunststoffgläsern bestehen und ist gegen Herunterfallen zu sichern. Verfügen Schülerinnen und Schüler nicht über eine geeignete Brille oder können therapeutische Hilfsmittel zu Gefährdungen führen, müssen die Lehrkräfte die sportpraktische Tätigkeit entsprechend einschränken.
(Sicherheitsförderung im Schulsport, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1. Auflage 2015, S.14)






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