Nutzungsordnung für Informatikräume, PCs und Netzwerkdienste an der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule




Inhalt:


1. Geltungsbereich
2. Nutzungsberechtigung
3. Weisungsrecht
4. Verhalten im Computerraum
5. Eingriffe in die Hard- und Software-Installation
6. Nutzung des lokalen Netzwerks
7. Nutzung der Datenkommunikationsmöglichkeiten
8. Zuwiderhandlungen


1. Geltungsbereich



• Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung.
• Diese Nutzungsordnung regelt die Arbeit in den Computerräumen der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule.
• Die Nutzungsordnung wird in den betroffenen Räumen durch Aushang sichtbar gemacht.
• Die Anerkennung der Schulordnung beinhaltet auch die Anerkennung dieser Nutzungsordnung.
• Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit der Nutzungsordnung der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule wird durch das Unterzeichnen einer Einverständniserklärung dokumentiert, die als auszufüllendes Formular am Ende der Nutzungsordnung beigefügt ist.

2. Nutzungsberechtigung


• Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schüler der Einrichtung im Rahmen der Unterrichtsdurchführung.
• Zugang zu den Computerräumen haben alle Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler, die von den EDV-Betreuern in den sachgerechten Umgang mit den Computern und den zu nutzenden Programmen eingeführt worden sind und denen eine persönliche Benutzerkennung mit zugehörigem Passwort ausgehändigt wurde.
• Gäste dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn dazu im vorher die ausdrückliche Genehmigung des unterrichtenden Lehrers eingeholt wurde.

3. Weisungsrecht


• Weisungsberechtigt sind die unterrichtsdurchführenden Fachlehrer und die Systembetreuer.

4. Verhalten in den Computerräumen


• Innerhalb der Computerräume ist den Anweisungen des aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten.
• Das Essen, Trinken und Rauchen ist in den Computerräumen generell untersagt.
• Jeder Fachlehrer muss die in der Nutzungsordnung für Schüler relevanten Regeln in der ersten Stunde im Computerraum mit der Lerngruppe besprechen und dabei besonders auf die Konsequenzen von Fehlverhalten hinweisen. Bei Nutzung von PCs, Netzwerk und Informationsdiensten erklären sich Schüler und Erziehungsberechtigte mit der Nutzungsordnung einverstanden. Ein Schüler darf ohne das Vorliegen dieser Einverständniserklärung nicht am Computer arbeiten.
• Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen.
• Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
• Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können in dem zugewiesenen Schülerordner im Netzwerk abgelegt werden.
• Die Verwendung von eigenen Datenträgern ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lehrers erlaubt.
• Das Benutzen der Drucker bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person.
• Der Lehrer-Arbeitsplatz ist ausschließlich für die Benutzung durch Lehrer vorgesehen.
• Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort der Lehrer zu verständigen.
• Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden an Hard- oder Software ist der Verursacher verantwortlich.
• Der ordnungsgemäße Zustand des PCs und des Arbeitsplatzes ist durch Ausfüllen des Rechnerbelegungsprotokolls, das neben jedem Arbeitsplatz liegt, von jedem Schüler zu bestätigen.
• Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (Programm ordnungsgemäß beenden, abmelden, Gerät/Monitor nicht ausschalten oder herunterfahren, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich unter den Tisch stellen).

5. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation


• An den einzelnen Geräten arbeiten täglich die unterschiedlichsten Personen. Jeder Nutzungsberechtigte erwartet, mit der gewohnten Technik in gewohnter Art und Weise arbeiten zu können. Jeder noch so gut gemeinte Eingriff stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und somit störend wirkt. Er ist deshalb untersagt.

6. Nutzung des lokalen Netzwerks


• Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers.
• Die Hoffmann-von-Fallersleben-Schule ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.
• Das Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur unter dem eigenen Benutzernamen und ggf. mit eigenem Passwort gestattet.
• Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.
• Das Ausspähen und Weitergeben von Passwörtern ist streng verboten.
• Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf durch diesen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
• Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der EDV-Betreuer.
• Nach dem Beenden der Arbeit hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (ausloggen).

7. Nutzung der Datenkommunikationsmöglichkeiten im Internet und im Intranet


• Netiquette
Die Netiquette (von "Net-Etikette") enthält die Grundregeln zum Umgang mit anderen Netzteilnehmern. Sie verbietet unter anderem persönliche Beleidigung und grobe Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten. Die Netiquette ist bei jeder Form von Kommunikation von dem Nutzer einzuhalten.

• Nutzung von Informationen aus dem Internet
 Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technisch, nicht inhaltlich, bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgend jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Hoffmann-von-Fallersleben-Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
 Den Nutzern ist bekannt, dass die Schule durch die EDV-Betreuer ihrer Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen SchülerInnen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nachkommt. Dazu ist die Schule berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der/die Nutzer(in) festzustellen ist.
 Mit der Einverständniserklärung der Nutzungsordnung erklärt der Nutzer, dass er in der Bundesrepublik für sie illegale Informationen weder laden noch weiterverbreiten wird. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt.
• Versenden von Informationen in das Internet
 Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter der Domain der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
 Das Absenden von im Internet zur Verfügung gestellten Formularen jeglicher Art, ist nur dann erlaubt, wenn der aufsichtsführende Lehrer dieses Formular eingesehen hat und zum Absenden die ausdrückliche Erlaubnis erteilt hat. Gleiches gilt auch für andere Übertragungsmethoden, bei der persönliche oder schulbezogene Daten transferiert werden sollen.
• Erzeugen von unnötigen Kosten über den Internet-Zugang
 Um einerseits die Kosten gering zu halten und andererseits die Arbeitsbelastung der Betreuer im erträglichen Rahmen zu halten, ist deshalb die Verursachung von unnötigem Datentransfer (Traffic) zu unterlassen.
 Unnötiger Traffic durch Laden von Videos oder Audio-Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden, da das die Geschwindigkeit auch für die anderen Netzteilnehmer der Schule negativ beeinflusst.
 Die Erhebung einer Gebührenpauschale für jeden Nutzer behält sich die Schulleitung vor.
• Datenschutz
 Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.
 Die EDV-Betreuer behalten sich das Recht vor, die technischen Daten von E-Mails auszuwerten. E Mails etc. im Hause können von der Systembetreuung eingesehen werden. Dies ist z.B. dann notwendig, wenn falsch adressierte Nachrichten auf dem System liegen bleiben, Nachrichten über einen längeren Zeitraum nicht vom Adressaten abgeholt bzw. gelesen werden, Störungen auftreten oder der Verdacht des Missbrauchs der Datenkommunikationsmöglichkeiten an der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule besteht. Im letzteren Falle kann es auch notwendig sein, die Inhalte der bis dato persönlichen User-Verzeichnisse genauer zu prüfen und Protokolldateien über Sitzungsdauer und –zeiten, so wie die Internetnutzung des Benutzers zu analysieren.
 Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule besteht nicht.
 Das Versenden von verschlüsselten Mails (z.B. mit PGP o.ä.) ist nicht gestattet.
• Verbotene Nutzung
 Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen oder andere Inhalte im Netz beizutragen (hochzuladen), zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, die folgende Bedingungen erfüllen:
 Gleiches gilt entsprechend für den Download von Dateien oder anderen Informationen:
 Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;
 Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach besten Wissen und Gewissen geeignet ist, vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden;
 Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
 Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;
 Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen schadensverursachenden Inhalten;
 Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.

8. Zuwiderhandlungen


• Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
• Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
• Verstöße gegen die Nutzungsordnung können den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge haben.
• Die sofortige Sperrung des Accounts des Benutzers, der damit von der praktischen Arbeit am Computer ausgeschlossen ist, kann bei Benutzern erfolgen, die sich schwerwiegend gegen diese Nutzungsordnung verhalten oder diese trotz mehrfacher Ermahnung nicht einhalten. Das kann durchaus den erfolgreichen Abschluss eines Unterrichtsfaches oder einer AG in Frage stellen.
• Reparatur- oder/und Instandsetzungskosten, die sich aufgrund von mutwilliger Manipulation oder Beschädigung von Soft- und Hardware ergeben, können in vollem Umfang von dem verursachenden Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten eingefordert werden. Darüber hinaus kann die sofortige Sperrung des Accounts des Benutzers, der damit von der praktischen Arbeit am Computer ausgeschlossen ist, erfolgen.
• Die für den Informatikbereich verantwortlichen EDV-Betreuer sind generell berechtigt, bei nachweisbarem Fehlverhalten seitens eines Schülers diesen von der Benutzung der Computer bzw. der Computerräume für eine angemessene Zeit auszuschließen.
• Insbesondere ein Missbrauch des Internetzuganges kann neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen schwere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
• Die durch Missbrauch entstandenen materiellen oder immateriellen Schäden, sowie auch Schäden die dritten Personen zugefügt werden, sind vom Verursachen bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu tragen. Darüber hinaus kann der Missbrauch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.

In jedem Einzelfall entscheidet der Fachlehrer über die zu treffenden Maßnahmen in Absprache mit einem Informatikfachlehrer, Netzwerkadministrator oder der Schulleitung.

Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
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