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19.04.2023

Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung im Stadtgebiet Höxter

Da in den letzten Wochen vermehrt Fragen zum Thema „Schülerverkehr” aufgetreten sind, möchten die Stadt Höxter als Schulträgerin, der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) als Aufgabenträger und Firma go.on als zuständiges Busunternehmen - mit folgenden Schreiben einige allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung im Stadtgebiet Höxter geben, die für die Schülerinnen und Schüler bei der Benutzung von Bussen im öffentlichen Personennahverkehr von Bedeutung sind.
 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,


da in den letzten Wochen vermehrt Fragen zum Thema „Schülerverkehr” aufgetreten sind, möchten wir – die Stadt Höxter als Schulträgerin, der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) als Aufgabenträger und Firma go.on als zuständiges Busunternehmen - mit diesem Schreiben einige
Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung im Stadtgebiet Höxter geben, die für die Schülerinnen und Schüler bei der Benutzung von Bussen im öffentlichen Personennahverkehr von Bedeutung sind:

1. Kapazitäten im öffentlichen Personennahverkehr:


Die Schülerbeförderung im Stadtgebiet Höxter erfolgt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die notwendige Anzahl und Größe von Linienbussen - auch für den Schülerverkehr - werden regelmäßig mit Ausschreibung der ÖPNV-Linien auf Basis des Nahverkehrsplans festgelegt. Träger der Buslinien im Stadtgebiet Höxter ist der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph). Dabei bieten die festgelegten Kapazitäten ein höheres Qualitätsniveau als die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Überprüfung der Kapazität:


Der nph beauftragt Verkehrsunternehmen mit der Durchführung der Busverkehrsleistungen. Die von den Busunternehmen eingesetzten Buskapazitäten werden auf die vertraglich festgelegte Anzahl und Größe hin regelmäßig überprüft. Soweit Beschwerden vorliegen und eine Überfüllung der Busse geltend gemacht wird, werden im Einzelfall ggf. zusammen mit der Polizei Überprüfungen vor Ort durchgeführt. Sofern offenkundige und objektiv feststellbare Missstände vorliegen, besprechen sich nph, Busunternehmer und die Stadt Höxter, um Lösungen zur Abhilfe zu finden.
So bestellte zum Beispiel die Stadt Höxter in der Corona-Zeit vom Land NRW geförderte Verstärkerbusse. Bei Neuausschreibungen wurde den veränderten Bedingungen im Schülerverkehr zudem Rechnung getragen.
Bei den Kontrollen konnte bislang nicht festgestellt werden, dass die zugelassene Zahl an Fahrgästen überschritten wurde.

3. Verhalten der Fahrgäste


Es kommt nicht selten vor, dass einige Schülerinnen und Schüler ihre Schultaschen neben sich auf einen Sitzplatz stellen und damit verhindern, dass alle Sitzplätze genutzt werden können. Auch ist es häufig so, dass Schülerinnen und Schüler nach dem Einsteigen nicht richtig aufrücken und damit verhindern, dass Weitere zusteigen können. Wenn dann die Türen geschlossen werden, stehen die Schülerinnen und Schüler, die zuletzt eingestiegen sind, zwangsweise direkt im Türbereich, was den Anschein erweckt, der Bus sei übervoll.

Hier einige Hinweise für das richtige Verhalten im Schulbus:

• vor dem Einsteigen die Schultaschen vom Rücken nehmen. Im Falle eines Stehplatzes sollte die Schultasche bzw. Sporttasche oder Ähnliches zwischen den Füßen platziert werden.
• beim Einsteigen in einer Reihe anstehen und nicht drängeln, dann gelingt das Einsteigen schneller.
• erst aussteigen lassen, bevor in den Bus eingestiegen wird.
• im Bus aufrücken, damit alle Schülerinnen und Schüler Platz haben.
• keine Plätze für andere freihalten.
• sich im Falle eines Stehplatzes einen Haltegriff (an den Sitzbänken zur Gangmitte) suchen, um sich festzuhalten.

4. Stehplätze in Linienbussen:


Nach § 22 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind Stehplätze zulässig, wenn der Bus im Linienverkehr eingesetzt wird. Dies ist bei den Bussen, die zur Beförderung von Schulkindern zu den Schulen in Höxter vorgesehen sind, der Fall. Beispielsweise sind in einem Gelenkbus ca. ebenso viele oder teilweise sogar mehr Stehplätze als Sitzplätze vorgesehen und im Fahrzeugschein eingetragen. Für Stehplätze müssen geeignete Halteeinrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
In den Schulbussen mit Stehplätzen sind die Halteeinrichtungen in einer Höhe von 800 mm – 1100 mm angebracht. Die Haltegriffe befinden sich in der Regel an der zum Gang ausgerichteten Seite der Sitze.

5. Anzahl der Sitz- und Stehplätze in Linienbussen:


Die tatsächlich zulässige Zahl der Sitz- und Stehplätze der bestimmten Bustypen sind im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens festgelegt und an entsprechender Stelle sichtbar im Fahrzeug angebracht. Die von der nph eingesetzten Fahrzeuge haben in der Regel 38 Sitz- und 45 Stehplätze („Kurzer“ Solobus) und 48 Sitz- und 78 Stehplätze (Gelenkbus). Je nach eingesetztem Fahrzeug kann die Kapazität variieren.
Die Zahl der höchstzulässigen Nutzplätze (Sitzplätze + Stehplätze = Nutzplätze) im Bus wird im Schülerverkehr – bedingt durch zusätzlichen Raumbedarf für Schultaschen u.ä. – regelmäßig nicht erreicht.

Eine Beschränkung der Anzahl der Stehplätze gilt nur im sog. „freigestellten Verkehr“, in dem die Stadt Höxter selbst mit dem Verkehrsunternehmen eine vertragliche Vereinbarung zur Schülerbeförderung trifft. Dies wird kaum mehr durchgeführt, weil grundsätzlich der gesetzliche Vorrang des ÖPNV gilt und alle Schülerinnen und Schüler im Linienverkehr befördert werden.

In Omnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, besteht keine Anschnallpflicht. Die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf 60 km/h begrenzt, wenn Stehplätze genutzt werden.
Auch aus Personal-Kapazitätsgründen ist es leider nicht immer möglich, jedem Schüler einen Sitzplatz zu garantieren. Würde eine Sitzplatzgarantie gewährt, würden im Schülerverkehr zudem erhebliche Mehrkosten entstehen.

Im Einzugsbereich größerer Städte und in Ballungsgebieten, in denen die Schülerbeförderung in U-Bahnen, S- Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen erfolgt, ist es selbstverständlich, dass man stehen muss. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Steh- als Sitzplätze auf.
Deshalb wird die Ausnutzung der Stehplatzkapazität auch auf den Linien im ländlichen Raum grundsätzlich als zumutbar angesehen.

Mit diesen Informationen möchten wir an alle Beteiligten appellieren, gemeinsam zum Gelingen einer für alle Seiten zufriedenstellenden Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen im Stadtgebiet Höxter beizutragen.

Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
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