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18.08.2021

Unsere Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz

Unsere Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz wurden zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 nach den neuen Vorgaben aktualisiert (Stand: 18.08.2021). Sie sind in den folgenden Ausführungen zu finden.
 

Mund-Nasen-Schutz


Im Schulgebäude, auch im Unterricht, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Anwesenden Pflicht! Die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler (nachstehend: SuS) tragen die Verantwortung, täglich einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und aufzusetzen. Nur in Ausnahmefällen können die SuS einen Mund-Nasen-Schutz von der Schule erhalten.

Covid19-Selbsttest


Für alle ungeimpften SuS wie auch Lehrkräften besteht weiterhin eine zweimalige Testpflicht pro Woche auf Covid19. Wer vollständig gegen Covid19 geimpft ist, muss nicht mehr getestet werden. Ein vollständiger Impfnachweis muss von den SuS der entsprechenden Lehrkraft einmalig vorgelegt werden.

Rückverfolgbarkeit


Jede Klasse hat einen festen Klassenraum, um möglichst wenige Raumwechsel zu haben. Die Lehrpersonen kommen zu den Lerngruppen.
In den Unterrichtsräumen besteht eine feste Sitzordnung (auch in den 5-Min-Pausen), die vom Klassenlehrer/in erstellt wird und nicht verändert werden kann. Die Sitzplätze der SuS werden personalisiert und registriert. Dieser Sitzplan wird auf das Lehrerpult geklebt. Die Schulleitung bekommt ebenfalls ein Exemplar.
Das Gleiche gilt auch für die Kurs- und Fachräume.
Die Anwesenheit der SuS wird täglich kontrolliert und dokumentiert.

Hygiene


Die Fenster im Kurs- und Klassenraum müssen während der Unterrichtsstunden nach mindestens 20/25min für 3-5min weit geöffnet sein (Stoßlüften). Während der Pausen werden die Fenster und Türen weit geöffnet, um eine ausreichende Durchlüftung zu gewährleisten.
Die SuS müssen sich vor Beginn der 1. Stunde die Hände an den mehrfach aufgestellten Desinfektionsspendern desinfizieren oder im Klassen- oder Kursraum gründlich waschen. Ein Desinfizieren der Hände nach den großen Pausen (vor der 3. und 5. Stunde) ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen.
Ein Händeschütteln oder andere nahe Begrüßungsrituale sind nicht gestattet. Grundsätzlich sind die Hände aus dem Gesicht fernzuhalten.
Ein Husten oder Niesen erfolgt in die Armbeuge oder in Papiertaschentücher, die umgehend im Mülleimer zu entsorgen sind.
Die Einnahme des Frühstücks ist allen SuS nur in den großen Pausen auf dem Schulhof unter Einhaltung des 1,5m-Abstandes erlaubt. Ein Trinken ist nach vorheriger Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin im Unterricht und unter Einhaltung des 1,5m-Abstandes möglich.
Die Unterrichtsräume und Oberflächen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Alle SuS sollen ihre Schreibutensilien, Bücher, Hefte usw. nicht untereinander austauschen und nur ihre eigenen Arbeitsmaterialien benutzen.

Kontaktreduzierung


Wo immer es möglich ist, sollte ein Abstand von mindestens 1,5m eingehalten und Gruppenbildungen vermieden werden.
Vor Unterrichtsbeginn und während der großen Pausen halten sich die SuS entsprechend ihrem Jahrgang wie folgt auf:
Jahrgang 5- 7:  Schulhof West
Jahrgang 8-10: Schulhof Ost
Die SuS werden von den jeweiligen Lehrkräften zur ersten Unterrichtsstunde vom Schulhof abgeholt. Am Ende der großen Pausen (nach dem Vorgong zur 3. und 5. Stunde) suchen die SuS selbstständig ihren Klassen-/ Fachraum auf.
Die Jahrgänge 5-7 nutzen den Haupteingang Tür West und die Jahrgänge 8-10 den Haupteingang Tür Ost zum Betreten des Schulgebäudes.
Ausnahme: Die Klassen 5b, 5c und 6c betreten die Schule durch den Seiteneingang neben den Toiletten.
Weitere Außentüren werden nicht geöffnet.
Zum Pausenbeginn verlassen die SuS nach Aufforderung der Lehrkraft den Raum und das Schulgebäude durch die entsprechenden Türen. Der jeweilige Schulhof darf nicht verlassen werden. Die Mensa ist während der Pausen für Realschüler nicht geöffnet.
Alle Flure und Wege im Schulgebäude sollen immer auf der rechten Seite begangen werden.
SuS der Jahrgänge 8 -10 sollten Toilettengänge möglichst nur während der Unterrichtszeit wahrnehmen und unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden lassen. SuS der Jahrgänge 5-7 können auch während der großen Pausen auf Toilette gehen.
Alle SuS werden namentlich mit Uhrzeit registriert, sobald der Raum verlassen wird.
Dritte, wie z.B. Eltern und Geschwister, dürfen nur mit einem Termin und mit einem Mund-Nasen-Schutz die Schule betreten.

Positiver Testnachweis und Krankheitsfall


Im Falle eines positiven Testnachweises muss der Schüler/ die Schülerin umgehend von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden und einen PCR-Test z.B. beim Hausarzt veranlassen.
Bei Krankheitssymptomen wie z.B. Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen darf die Schule nicht betreten werden!
Sollten während des Schulalltags bei einer Schülerin oder einem Schüler COVID-19-Symptome auftreten, dann ist die betreffende Schülerin oder der Schüler zum Schutz der weiteren Anwesenden unmittelbar nach Hause zu schicken.
Es muss darauf verwiesen werden, dass im häuslichen Umfeld weitere Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind.
Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen auch hinsichtlich der verbliebenen Schülergruppe. Die Gesundheitsämter nehmen eine Bewertung vor, auf deren Basis dann Entscheidungen getroffen werden.

Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
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