11.12.2020
Neue Regelungen zum Präsenz- und Distanzunterricht ab Montag, den 14.12.2020
Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden.
Ministerpräsident Armin Laschet hat diese in einer heutigen Pressekonferenz bekanntgegeben, die im Laufe des Tages über eine Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW präzisiert wurden und wir hier allen SchülerInnen und Erziehungsberechtigten mitteilen möchten.
Am Ende der allgemeinen Informationen ist auch der Brief an alle Eltern und Erziehungsberechtigten zu finden!
Die Schulpflicht bleibt in der kommenden Woche vom 14. bis 18.12.2020 bestehen, aber die Präsenzpflicht wird aufgehoben.
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Klassenlehrer/-in gegenüber bis Sonntag, den 13.12.2020, 18:00 Uhr schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten angesetzt sind, wird jeder Fachlehrer im Einzelfall prüfen, welche davon gänzlich entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit in die Schule kommen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Informationen zum Distanzlernen, geplanten Klassenarbeiten, Arbeitsmaterialien und Ferienende sind im
Elternbrief genauer beschrieben.