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17.03.2021

Elternbriefe zu den Antigen-Selbsttests in Schulen

Eine weitere und langfristig besonders wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist auch das Testen der Schülerinnen und Schüler, das nun an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ab kommender Woche begonnen wird. In folgenden zwei Briefen sind wichtige Informationen für die Eltern und Erziehungsberechtigten zum Thema "Selbsttests bei Schüler*innen" zusammengefasst.
 
Elternbrief zu den Antigen-Schnelltests in Schulen
Nachtrag zum Elternbrief zu den Antigen-Schnelltests in Schulen

Höxter, den 16.03.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler,

in der letzten Woche hat die Landesregierung die Durchführung eines Antigen-Schnelltests in Schulen beschlossen. Dazu sollen allen Schulen noch vor den Osterferien Schnell-Test-Sets zur Verfügung gestellt werden. Es sollen alle Schülerinnen und Schüler noch vor den Osterferien jeweils einmal getestet werden. „Die Testungen finden in den Klassenräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.“
Wir werden also an zwei Tagen an unserer Schule Schnelltests auf Corona durchführen. Diese Tests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch. Bei der Durchführung der Testungen sollen die Lehrkräfte keine Hilfestellungen leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren nur das Ergebnis der Testung.
Wie Sie sicher den Medien bereits entnommen haben, sind diese Schnelltests ein zwar gutes, aber kein absolut sicheres Verfahren, um eine Infektion festzustellen. Sie lassen den Verdacht auf eine Infektion zu, sind aber nicht als positiver Befund einer Erkrankung zu werten. Wenn ein positives Ergebnis festgestellt wird, muss in jedem Fall noch der sicherere PCR-Test erfolgen, um eine Infektion zu bestätigen.
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein Befund einer Covid-19-Erkrankung, dennoch werden Sie, im Falle eines positiven Testergebnisses, umgehend angerufen, damit Sie Ihr Kind abholen und einen weitergehenden PCR-Test beim Hausarzt veranlassen können. Bis dahin sollten Sie Ihr Kind in freiwilliger Quarantäne zu Hause lassen. Eine Information an das Gesundheitsamt erfolgt von Seiten der Schule NICHT.
Weitere Quarantäne-Maßnahmen für die sonstige Klassengruppe und die Sitznachbarn sind nicht erforderlich, bis ggf. ein weiteres und sicheres Testergebnis vorliegt. Kinder, die in unmittelbarer Nähe sitzen oder intensiveren Kontakt hatten, müssen sich lediglich sehr sorgfältig an die üblichen Hygieneauflagen halten.
Selbstverständlich können Sie einem solchen Selbsttest in der Schule widersprechen. Dazu laden Sie sich bitte das entsprechende Formular aus dem Internet herunter und geben es Ihrem Kind so schnell wie möglich mit. Sofern uns am Testtag kein Widerspruch vorliegt, wird Ihr Kind einen Selbsttest erhalten und ihn durchführen. Es hat keine weiteren Folgen für Ihr Kind, wenn Sie dem Test widersprechen. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Wir werden die Testergebnisse vertraulich behandeln, die Test-Sets werden nach dem Test ordnungsgemäß und sicher entsorgt.
Neben den bisher schon üblichen Hygieneregeln und den hoffentlich bald stattfindenden Impfungen sollen nach Ostern solche Tests regelmäßig in Schulen stattfinden, um das Infektionsgeschehen zu minimieren.

Mit freundlichen Grüßen
C. Arendes


Höxter, den 17.03.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler,

aufgrund von einigen Unsicherheiten bezüglich der anstehenden Selbsttests, die in den nächsten Tagen von unseren Schülerinnen und Schülern selbstständig durchgeführt werden sollen, lasse ich Ihnen noch einige Informationen zum Testverfahren zukommen.
Die PoC-Schnelltests (PoC = Point of Care) können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Schülerin oder ein Schüler zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Schülerinnen und Schüler mit einer hohen Viruslast können identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Zu den Begrifflichkeiten:
• Der PCR-Test (Polymerase Chain Reaction) gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus abzuklären. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
• Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht.
• Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Um Missverständnisse zu vermeiden werden die Testverfahren hier aber begrifflich klar getrennt.
• Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
C. Arendes

Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
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