10.08.2020
Unsere Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz
Am Mittwoch, den 12.08.2020, beginnt für alle Schülerinnen und Schüler das Schuljahr 2020/2021. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten an unserer Realschule (Stand: 09.08.2020) folgende, unumstößliche Regeln:
Mund-Nasen-Schutz
Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude,
auch im Unterricht, ist das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes für alle Anwesenden
Pflicht! Die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler (SuS) tragen die Verantwortung, täglich einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und aufzusetzen. Nur in Ausnahmefällen können die SuS einen Mund-Nasen-Schutz von der Schule erhalten.
Rückverfolgbarkeit
Jede Klasse hat einen
festen Klassenraum, um möglichst wenige Raumwechsel zu haben. Die Lehrpersonen kommen zu den Lerngruppen. In den Unterrichtsräumen besteht eine
feste Sitzordnung (auch in den 5-Min-Pausen), die am ersten Schultag (12.08.2020) in der ersten Stunde vom Klassenlehrer in alphabetischer Reihenfolge erstellt wird und nicht verändert werden kann. Die Sitzplätze der SuS werden personalisiert und registriert. Dieser
Sitzplan wird auf das Lehrerpult und in das Klassenbuch geklebt. Die Schulleitung bekommt ebenfalls ein Exemplar. Das Gleiche gilt auch für die Kurs- und Fachräume. Die Anwesenheit der SuS wird täglich kontrolliert und dokumentiert.
Hygiene
Die
Fenster im Kurs- und Klassenraum müssen während der Unterrichtsstunden zumindest in Kippstellung geöffnet sein. Während der Pausen werden die
Fenster und Türen geöffnet, um eine ausreichende Durchlüftung zu gewährleisten.
Die SuS müssen sich zu Beginn der 1., 3. und 5. Stunde die Hände im Klassen- oder Kursraum
gründlich waschen. Im Schulgebäude befinden sich mehrere Handdesinfektions-Spender. Zusätzlich ist die Verwendung einer eigenen kleinen Flasche mit Handdesinfektion zu empfehlen.
Ein Händeschütteln oder andere nahe
Begrüßungsrituale sind nicht gestattet. Grundsätzlich sind die Hände aus dem Gesicht fernzuhalten. Ein
Husten oder Niesen erfolgt in die Armbeuge oder in Papiertaschentücher, die umgehend im Mülleimer zu entsorgen sind.
Die
Einnahme des Frühstücks ist allen SuS nur in den großen Pausen auf dem Schulhof unter Einhaltung des 1,5m-Abstandes erlaubt. Ein
Trinken ist auch nach vorheriger Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin im Unterricht möglich.
Die Unterrichtsräume und Oberflächen werden regelmäßig
gereinigt und desinfiziert.
Alle SuS sollen ihre Schreibutensilien, Bücher, Hefte usw. nicht untereinander austauschen und nur ihre eigenen Arbeitsmaterialien benutzen.
Kontaktreduzierung
Wo immer es möglich ist, sollte ein
Abstand von mindestens 1,5m eingehalten und Gruppenbildungen vermieden werden.
Vor Unterrichtsbeginn und während der großen Pausen halten sich die SuS entsprechend ihrem Jahrgang wie folgt auf:
Jahrgang 5- 7: Schulhof West / Eingang Tür West (Haupteingang)
Jahrgang 8-10: Schulhof Ost / Eingang Tür Ost (Haupteingang)
Weitere Außentüren werden nicht geöffnet. Die Klassen haben auf ihrem Schulhof verbindliche
Aufstellflächen (siehe Foto), die die SuS spätestens vor dem Beginn der 1., 3. und 5. Stunde aufzusuchen haben.
Die SuS werden von den jeweiligen Lehrern zum Unterrichtsbeginn und nach den großen Pausen von dort
abgeholt.
Zum Pausenbeginn verlassen die SuS nach Aufforderung des Lehrers den Raum und das Schulgebäude durch die entsprechenden Türen. Der jeweilige Schulhof darf
nicht verlassen werden. Die Mensa ist während der Pausen für Realschüler
nicht geöffnet.
Alle Flure und Wege im Schulgebäude sollen immer auf der
rechten Seite begangen werden.
Alle
Toilettengänge sollten möglichst nur während der Unterrichtszeit und unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden.
Alle SuS werden namentlich mit Uhrzeit im Klassenbuch registriert, sobald der Raum verlassen wird.
Dritte, wie z.B. Eltern und Geschwister, dürfen nur mit einem Termin und mit einem Mund- Nasen Schutz die Schule betreten.
Krankheitsfall
Bei Krankheitssymptomen wie z.B. Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen darf die Schule
nicht betreten werden!
Sollten während des Schulalltags bei einer Schülerin oder einem Schüler
COVID-19-Symptome auftreten, dann
- ist die betreffende Schülerin oder der Schüler zum Schutz der weiteren Anwesenden unmittelbar nach Hause zu schicken,
- muss darauf verwiesen werden, dass im häuslichen Umfeld weitere Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind.
Corona-Krisenstab
Regelmäßig werden die Maßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzes koordiniert und deren Wirksamkeit von einem Corona-Krisenstab kontrolliert.