25.03.2020
Keine Benachrichtigungen gemäß §50 Absatz 4 Schulgesetz NRW
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit 7 Tagen ruht der Unterricht und ich hoffe, Ihnen und Ihrer Familie geht es gut.
Gestern erhielten wir eine aktuelle Verfügung aus dem Ministerium in Düsseldorf mit folgendem Inhalt:
„ Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß §50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt“. Das bedeutet, es werden keine „Blauen Briefe“ geschickt.
Aber sobald die Schule wieder beginnt, werden Eltern und Schüler über die individuelle Lern-und Leistungsentwicklung informiert und beraten.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie Gesundheit
Monika Krekeler