Satzung des Förderereins


DOC (25 KB)

Förderverein der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule Höxter e.V.

Satzung


Satzung des Fördervereins der
Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule Höxter e.V.




§ 1
Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen:
„Verein zur Förderung der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule Höxter e.V.“ und hat seinen Sitz in Höxter.
Der Verein ist am 01.06.1993 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Höxter eingetragen worden.




§ 2
Zweck des Vereins

Der „Förderverein der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule Höxter e.V.“ ist eine gemeinnützige Vereinigung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in Sinne
des §§51 – 68 Abgabenordnung (AO). Er bezweckt die Förderung der
Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule und deren Einrichtungen, und zwar insbesondere

a) durch zur Verfügungstellung von Geldmitteln zur Beschaffung dringend notwendiger Lehr-, Hilfs- und Unterrichtsmittel für die Realschule und deren Schüler über die Aufwendungen der Stadt Höxter als Schulträger hinaus

b) durch zur Verfügungstellung von Geldbeträgen, damit allen Schülern die Teilnahme an Klassen- und Studienfahrten sowie an internationalen Begegnungen ermöglicht wird und kulturelle Belange der Schüler gefördert werden.


Der Verein ist weltanschaulich und religiös neutral.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt. Alle Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf auch keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.



§ 3
Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können werden:

a) Eltern und Erziehungsberechtigte von Schülern
b) Angehörige und ehemalige Angehörige des Lehrerkollegiums der Schule
c) Freunde, Gönner und ehemalige Schüler der Schule, die gewillt sind, die Aufgaben des Vereins zu unterstützen.

Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie der Satzung des Vereins Folge leisten und den Interessen des Vereins nicht zuwiderhandeln.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben und endet:

a) zum Ende des Geschäftsjahres durch schriftlich erklärten Austritt mit dreimonatiger Kündigungsfrist
b) durch Ausschluss mangels Interesses, der durch den Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden kann, wenn grundlos die Beiträge für 2 Jahre nicht gezahlt sind
c) durch förmliche schriftliche Ausschließung bei Zuwiderhandlung gegen Interesse des Vereins.
d) durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
e) durch den Tod

Über Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Gegen den Ausschluss kann das Mitglied die Hauptversammlung anrufen.



§ 4
Spenden, Beiträge, Geschäftsjahr

Die Höhe der Vereinsbeträge beträgt zurzeit mindestens 1 Euro pro Monat, kann aber auch als freiwilliger Beitrag mehr betragen. Spenden sind jederzeit willkommen. Für Beiträge und Spenden werden auf Wunsch Spendenquittungen erstellt. Bei mehreren Mitgliedern aus einer Familie wird nur ein Beitrag fällig.

Über die Änderung der Mitgliedschaftsbeiträge beschließt die Hauptversammlung. Der Vereinsbeitrag wird im zweiten Schulhalbjahr auf das Konto des Vereins mittels einer Sepa-Lastschrift eingezogen. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. August bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Es ist zeitgleich das Beitragsjahr. Der Vorstand wird ermächtigt, erbrachte Schulpflegschaftsbeiträge auf die Fördervereinsbeiträge anzurechnen.


§ 5
Organe des Vereins

1.​Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter)
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart (Schatzmeister)
- dem jeweiligen Leiter der Schule
- dem jeweiligen Vorsitzenden der Schulpflegschaft, falls dieser nicht eine andere Funktion im Vorstand ausübt.


Der Vorstand wir jeweils auf drei Jahre in der ordentlichen Mitgliederversammlung mit der absoluten Mehrheit der in der Versammlung anwesenden Mitglieder gewählt. Kommt die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht zustande, so entscheidet im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wiederwahl ist zulässig. Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins; er gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein jeweils allein durch den Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden vertreten.


2. ​Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet alle 3 Jahre statt, erstmals als Gründungsversammlung im  Geschäftsjahr 1992/1993, danach fortlaufend alle 3 Jahre ab 1995/1996. Sie wird nach Wahl eines Vorsitzenden in der Gründungsversammlung mindestens 14 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung, die der Vorstand festlegt, schriftlich einberufen.
Auf dieser Versammlung ist vom Vorstand der Geschäftsbericht und vom Kassenwart bzw. den bestimmten Kassenprüfern, die auf der Hauptversammlung zu wählen sind, der Rechnungsbericht vorzutragen.

​Die Mitgliederversammlung beschließt über:

a) Wahl des Vorstands
b) den Jahresbericht des Vorsitzenden und des Kassenwartes
c) Entlastung des Vorstandes
d) Sie beschließt außerdem in den sonstigen in dieser Satzung genannten Fällen.

Ein Kassenbericht wird in Kurzform wird auf der Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt. Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 50% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangt. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand, ggf. auf Antrag der Mitgliederversammlung.
Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird, und die Beschlüsse der Auflösung bedürfen einer mehr als 50%igen Mehrheit der Mitglieder oder einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder. Derartige Beschlüsse wie auch der Gründungsbeschluss sind beim Finanzamt mit den erforderlichen Anträgen einzureichen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem besonderen Protokoll niederzuschreiben und von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.



§ 6
Protokollführung

Über jede Vorstandsitzung und Mitgliederversammlung ist ein Protokoll kurz und so ausführlich wie nötig zu führen und vom Vorsitzenden sowie vom Schriftführer zu unterzeichnen.



§ 7
Verwendung der Geldmittel

Über die Verwendung der Beiträge und Spenden beschließt der Vorstand.
Die begründeten Anforderungen der Geldmittel erfolgen durch den Schulleiter bzw. den Schülersprecher. Ist der Vorstand mehrheitlich der Meinung, dass er über die Ausgaben bestimmter Mittel nicht allein verfügen kann, so beruft er eine Mitgliederversammlung ein.
Kredite dürfen vom Verein nicht aufgenommen werden.



§ 8
Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Höxter mit der Auflage zu, es für die Beschaffung von dringend notwendigen Lehr-, Hilfs- und Unterrichtsmitteln bzw. als soziale Kasse der Realschule Höxter zur Unterstützung bei Klassenfahrten zu verwenden, oder bei Auflösung der Realschule zunächst für die Nachfolgeschule oder, falls es eine solche nicht gibt, für eine andere Schule in ihrer Trägerschaft zu verwenden.


§ 9

Diese Satzung tritt nach Beschluss durch die Gründungsversammlung und nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.



Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
Web sponsored by