Schulordnung der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule


Die Einhaltung dieser von Eltern, Lehrern und Schülern aufgestellten Regeln ermöglicht ein gutes Zusammenleben an unserer Schule, das die Voraussetzung ist für ein erfolgreiches Lern- und Lehrklima. Die Schaffung eines positiven Lernklimas sollte im Interesse eines jeden Schülers und jeder Lehrkraft liegen.

1. Unterricht


1.1 Stundenraster

Unterricht ist von Montag bis Freitag                         
1. Std. 7.35 bis  8.20 Uhr
2. Std. 8.25 bis  9.10 Uhr
1. Pause 9.10 bis  9.30 Uhr
3. Std. 9.30 bis 10.15 Uhr
4. Std. 10.20 bis 11.05 Uhr
2. Pause 11.05 bis 11.20 Uhr
5. Std. 11.20 bis 12.05 Uhr
6. Std. 12.10 bis 12.55 Uhr
7. Std. 13.00 bis 13.45 Uhr

1.2 Pünktlichkeit, Leistungsbereitschaft, ausreichende Vorbereitung (Anfertigen der Haus-arbeiten, Mitbringen der Lern- und Arbeitsmittel) und Mitarbeit im Unterricht sind selbst-verständlich und verpflichtend für alle. Unterrichtsstörungen jeder Art sind nicht erlaubt.

1.3 Die Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich bis 7.30 Uhr in der Pausenhalle auf.

1.4 Mit dem Vorgong um 7.30 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen oder warten in der Pausenhalle auf den Fachlehrer.

1.5 Klassensprecher oder Kurssprecher informieren das Sekretariat, falls nach 5 Minuten kein Lehrer im Unterrichtsraum ist.

1.6 Alle Räume werden nur mit dem Lehrer gemeinsam betreten. Drängeln, Toben und Lärmen vor diesen Räumen stören den Unterricht in den Nachbarklassen.

1.7 Kann ein Schüler aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (Krankheit, extreme Witterungsverhältnisse...) nicht am Unterricht teilnehmen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten sofort das Sekretariat (0 52 71 963-7200). Unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses, spätestens am 3. Unterrichtstag, teilen die Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer schriftlich den Grund und die Dauer des Schulversäumnisses mit. Eine Zwischenmeldung ist bei längerem Fehlen, spätestens nach zwei Wochen notwendig. Im Fach Sport ist am Tag der Nichtteilnahme am Unterricht eine Entschuldigung vorzulegen. Arzttermine sollten nur in dringenden Ausnahmefällen vormittags vereinbart werden. Schüler sind verpflichtet, sich über den versäumten Unterrichtsstoff selbständig zu informieren und diesen unverzüglich nachzuholen.

1.8 Die Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten wie Handys usw. ist im gesamten Schulgebäude, auch in den Fluren und in der Eingangshalle, untersagt. Die Kommunikationsgeräte müssen im ausgeschalteten Zustand und nicht sichtbar für Lehrerinnen und Lehrer in der Schultasche verstaut werden. Auch das Tragen von Kopfhörern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen/Unterrichtsstörungen zieht es der Lehrer ein. Der Schüler erhält es beim 1. Verstoß am Ende des Unterrichtstages zurück, beim 2. Verstoß müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Handy bei der Schulleitung nach Absprache abholen. Kommunikationsgeräte dürfen im Unterricht nur nach Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin benutzt werden.

2. Pausen


2.1 In den 5-Minuten-Pausen wechseln die Schülerinnen und Schüler – falls notwendig -  zügig zu den neuen Unterrichts-/Fachräumen. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler zügig die Klassenräume und Flure (Klassen 5 - 7: Westhof, Klassen 8 - 10: Osthof). Unterrichts- und Fachräume werden abgeschlossen. Die Taschen können an einem mit dem Klassenlehrer vereinbarten Platz abgelegt werden.

2.2 Das Verlassen des Schulgeländes ist grundsätzlich verboten.


3. Vermeidung von Unfällen, Gesundheitsgefährdungen und Diebstahl


3.1 Jede Gefährdung von Personen muss vermieden werden und führt zu Konsequenzen. Daher ist auch das Befahren der Schulhöfe mit Fahrzeugen jeder Art während der Schulzeit nicht erlaubt.

3.2 Für mutwillig und leichtsinnig verursachte Schäden an Mobiliar, Lehr- und Lernmaterial, am Gebäude und in den Toilettenräumen/Fluren haftet der Verursacher bzw. sein Erziehungsberechtigter. Wer einen Schaden verursacht oder bemerkt, ist verpflichtet, ihn sofort im Sekretariat zu melden.

3.3 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Alkohol und Drogen dürfen weder mitgebracht noch konsumiert oder weitergegeben werden.
                               
3.4 Erkranken Schüler an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, unverzüglich die Schule zu informieren.

3.5 Wertsachen (Fahrkarten...) und Geldbeträge dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.

3.6 Fahrräder müssen ordnungsgemäß und gesichert an den Parkplätzen abgestellt werden. Die Haftung bei Diebstahl und Fahrzeugschäden ist ausgeschlossen, wenn der Schulweg kürzer als ein Kilometer ist.

3.7 Sauberkeit auf dem Schulgelände, im Gebäude und besonders auf den Toiletten ist unverzichtbar. Jeder Schüler und jeder Lehrer ist verantwortlich für den sparsamen Umgang mit Licht, Heizung, Wasser, ebenso für die Vermeidung von Müll.

3.8 Jeder Schüler übernimmt gemeinsam mit seinem Lehrer die Verantwortung für die Gestaltung, Sauberkeit und Ordnung im Unterrichtsraum.

4. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulordnung


Erzieherische Maßnahmen sind die erste Konsequenz bei Verstößen gegen die Schulordnung. Reichen diese Maßnahmen nicht aus oder tritt ein besonders häufiges oder grobes Fehl-verhalten auf, so können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG Anwendung finden.
Außer den erzieherischen Maßnahmen sind folgende Konsequenzen möglich:

4.1 Nacharbeit (häuslich oder schulisch): Anfertigung von Protokollen, Referaten, schriftl. Ausarbeitungen zum Thema des Verstoßes, schriftl. Reflexionen über die Schulordnung

4.2 Übernahme von zusätzlichen Pflichten: Einsatz für die Schulgemeinschaft/Unterstützung des Hausmeisters

4.3 Ausschluss von Klassenveranstaltungen wie Klassenfahrten usw., vom Pausenhof

Die Schulordnung tritt nach Evaluation gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 10.5.1999  am 2.8.1999 in Kraft.
Anmerkung: Sie wurde im Oktober 2018 evaluiert, an das Schulgesetz angepasst und in der Schulkonferenz am 09.10.2018 beschlossen.

Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert.

Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
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