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09.01.2021

Elternbrief zum Distanzunterricht ab dem 12. Januar 2021

Am kommenden Dienstag, den 12. Januar 2021 beginnt der Distanzunterricht in allen Klassen der Realschule Höxter. Wie genau dieser abläuft und was zu beachten ist, ist im folgenden Elternbrief des Konrektors der Realschule Höxter, Herrn Arendes, beschrieben.
 
                  Elternbrief zum Distanzunterricht


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schüler*innen,


zuerst einmal wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021.

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. An der Hoffmann-v.-Fallersleben-Realschule wird der Unterricht ab Dienstag, den 12.1.21 grundsätzlich für alle Klassen als
Distanzunterricht erteilt. Das bedeutet: Sie sind aufgerufen, Ihre Kinder – soweit möglich – zu Hause zu betreuen. Es herrscht aber Schulpflicht und Sie sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Kinder täglich pünktlich am Distanzunterricht teilnehmen. Der Unterricht findet nach Plan über ISERV statt.

Dazu gelten folgende Regeln verbindlich:

1. Unterrichtsbeginn ist jeden Morgen um 7.35 Uhr.

2. Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde müssen sich alle Schüler*innen in ISERV im Bereich AUFGABEN anwesend melden. Bitte beachten Sie, dass dafür nur ein kurzes Zeitfenster von 10Minuten zur Verfügung steht. Pünktlichkeit ist also erforderlich.

3. Die Anwesenheitspflicht wird von jedem Fachlehrer kontrolliert. Wer sich nicht anwesend meldet, gilt als unentschuldigt fehlend, sofern keine Krankmeldung oder Entschuldigung durch die Eltern nachgereicht wird. Unentschuldigtes Fernbleiben ist Leistungsverweigerung und wird mit „ungenügend“ bewertet.

4. Sofern eine Teilnahme aufgrund von technischen Problemen nicht erfolgen kann, nehmen Sie oder Ihr Kind unmittelbar Kontakt mit dem jeweiligen Fachlehrer auf. In Ausnahmefällen können für einige wenige Schüler*innen von der Schule Laptops zur Verfügung gestellt werden.

5. Über das Aufgabenmodul oder den Messenger erhalten die Kinder ihre Aufgaben sowie den Zeitrahmen, in dem diese Aufgaben zu erledigen und abzugeben sind.

6. Der jeweilige Fachlehrer ist in der jeweiligen Unterrichtsstunde für die Kinder über den Messenger oder telefonisch oder per E-Mail ansprechbar und kann gegebenenfalls Hilfestellung geben und Fragen beantworten.

7. Beachten Sie bitte, dass nicht erledigte Aufgaben nicht erbrachte Leistungen sind und mit „ungenügend“ bewertet werden.

8. Die Kinder, die in der Notbetreuung sind, müssen ihre Aufgaben aus dem Distanzunterricht in der Schule unter Aufsicht der Betreuungskraft erledigen. Deshalb müssen diese Kinder alle Materialien mitbringen, die für den jeweiligen Unterrichtstag erforderlich sind. Die Betreuungskraft erteilt keinen regulären Fachunterricht.

9. Alle fertiggestellten Aufgaben müssen handschriftlich erstellt werden und sollten –vorzugsweise als PDF-Datei - an den Fachlehrer ins Aufgabenmodul hochgeladen werden. Es können jedoch nicht alle Aufgaben für alle Schüler*innen von den Lehrkräften kontrolliert und korrigiert zurückgeschickt werden. Dies erfolgt nur in ausgewählten Fällen.

10. Bei Krankheit müssen Sie Ihre Kinder bis 7.35 Uhr telefonisch im Sekretariat der Schule abmelden. Die Fachlehrkräfte werden darüber in Kenntnis gesetzt.

11. Es werden bis zum 31.1.21 keine Klassenarbeiten geschrieben. Sofern Schüler*innen der Abschlussklassen eine Arbeit nachschreiben müssen, weil sie den regulären Termin versäumt haben, müssen diese Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt im 2. Halbjahr nachgeholt werden.

12. Klassenarbeiten und Tests, die bereits geschrieben und von den Lehrkräften in den Weihnachtsferien korrigiert wurden, werden Ihnen auf dem Postweg in den nächsten Tagen zugestellt.

13. Videokonferenzen können nur im Einzelfall stattfinden, da nicht alle Schüler*innen Einverständniserklärungen dafür abgegeben haben. Bitte holen Sie dies so schnell wie möglich nach, die Unterlagen dazu sind den Kindern ca. 14 Tage vor Weihnachten ausgehändigt worden. Im Zweifel fragen Sie bitte bei der Klassenleitung nach und senden ein Foto der unterschriebenen Formulare an diese.

14. Sollte eine Lehrkraft erkrankt sein, kann der Unterricht in dieser Unterrichtsstunde nicht stattfinden, da keine Vertretung organisiert werden kann. Die erkrankte Lehrkraft wird aber die betroffenen Klassen informieren.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte zwischen 7.15 und 12.15 Uhr an das Sekretariat unserer Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Arendes
(1. Realschulkonrektor)

Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
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