Schulprogramm

Hoffmann-von-Fallersleben-Schule

                                                                Städtische Realschule Höxter 

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Schulordnung der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule


Die Einhaltung dieser von Eltern, Lehrern und Schülern aufgestellten Regeln ermöglicht ein gutes Zusammenleben an unserer Schule, das die Voraussetzung ist für ein erfolgreiches Lern- und Lehrklima. Die Schaffung eines positiven Lernklimas sollte im Interesse eines jeden Schülers und jeder Lehrkraft liegen.

 

1. Unterricht

1.1.

Stundenraster

1. Std.

7:35 bis 8:20 Uhr

 

5. Std.

11.20 bis 12.05 Uhr

2. Std.

8:25 bis 9:10 Uhr

 

6. Std.

12.10 bis 12:55 Uhr

3. Std.

9:30 bis 10.15 Uhr

 

7. Std.

13.10 bis 13.55 Uhr

4. Std.

10.20 bis 11.05 Uhr

 

8. Std.

14.00 bis 14.45 Uhr

 


Unterricht ist von Montag bis Freitag.

1.2.

Pünktlichkeit, Leistungsbereitschaft, ausreichende Vorbereitung (Anfertigen der Hausarbeiten, Mitbringen der Lern- und Arbeitsmittel) und Mitarbeit im Unterricht sind selbstverständlich und verpflichtend für alle. Unterrichtsstörungen jeder Art sind nicht erlaubt.

1.3.

Die Schule wird für einheimische Schüler um 7.30 Uhr (Vorgong) geöffnet. Einheimische, deren Unterricht später beginnt, betreten das Haus erst 5 Minuten vor Beginn ihres Unterrichts.

1.4.

Klassensprecher oder Kurssprecher informieren das Sekretariat, falls nach 5 Minuten kein Lehrer im Unterrichtsraum ist.

1.5.

Fachräume (Biologie-, Musikraum, Sporthalle usw.) werden nur mit dem Lehrer gemeinsam betreten. Drängeln, Toben und Lärmen vor diesen Räumen stören den Unterricht in den Nachbarklassen.

1.6.

Kann ein Schüler aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (Krankheit, extreme Witterungsverhältnisse ....) nicht am Unterricht teilnehmen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten spätestens am 2. Unterrichtstag das Sekretariat (Tel. Hx 963 7200). Unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses spätestens am 3. Unterrichtstag teilen die Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer schriftlich den Grund und die Dauer des Schulversäumnisses mit. Eine Zwischenmeldung ist bei längerem Fehlen spätestens nach 2 Wochen notwendig. Im Fach Sport ist am Tag des Fehlens eine Entschuldigung vorzulegen. Arzttermine sollten nur in dringenden Ausnahmefällen vormittags vereinbart werden. Schüler sind verpflichtet, sich über den versäumten Unterrichtsstoff selbständig zu informieren und diesen unverzüglich nachzuholen.

 

2. Pausen

2.1.

In den 5-Minuten-Pausen und mit Beginn der Stunde halten sich alle Schüler in den Klassen­räumen auf. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler zügig das Gebäude und begeben sich auf den Hof (Klassen 5-7: Westhof, Klassen 8-10: Osthof). Klassen- und Fachräume werden abgeschlossen. Die Taschen werden nicht in die Pause mitgenommen, sondern an einem mit dem Klassenlehrer vereinbarten Platz abgelegt.

2.2.

Das Verlassen des Schulgeländes ist grundsätzlich verboten.
   

3. Vermeidung von Unfällen, Gesundheitsgefährdungen und Diebstahl

3.1.

Jede Gefährdung von Personen muss vermieden werden und führt zu Konsequenzen. Daher ist auch das Befahren der Schulhöfe mit Fahrzeugen jeder Art in der Regel nicht erlaubt.

3.2.

Für mutwillig und leichtsinnig verursachte Schäden an Mobiliar, Lehr- und Lernmaterial (Schulbücher, Tafel, Kreide ...) und am Gebäude haftet der Verursacher bzw. sein Erziehungsberechtigter. Wer einen Schaden verursacht oder bemerkt, ist verpflichtet, ihn sofort im Sekretariat zu melden.

3.3.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Alkohol und Drogen dürfen weder mitgebracht, noch konsumiert oder weitergegeben werden.

3.4.

Erkranken Schüler an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, sind die Erziehungs­berechtigten verpflichtet, unverzüglich die Schule zu informieren.

3.5.

Jeder Schüler sorgt dafür, dass Jacken und Mäntel ordnungsgemäß an den Kleiderhaken in den Fluren hängen und keine Stolpergefahr für Mitschüler entsteht.

3.6.

Wertsachen (Fahrkarten ...) und Geldbeträge dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.

3.7.

Fahrräder müssen ordnungsgemäß und gesichert an den Parkplätzen abgestellt werden. Die Haftung bei Diebstahl und Fahrzeugschäden ist ausgeschlossen, wenn der Schulweg kürzer als ein Kilometer ist.

3.8.

Sauberkeit auf dem Schulgelände, im Gebäude und besonders auf den Toiletten ist unverzichtbar. Jeder Schüler und jeder Lehrer ist verantwortlich für den sparsamen Umgang mit Licht, Heizung, Wasser, ebenso für die Vermeidung bzw. Trennung von Müll.

3.9.

Jeder Schüler übernimmt gemeinsam mit seinem Klassenlehrer die Verantwortung für die Gestaltung, Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum.

Für jede Klasse wird ein Umwelt- und Energiebeauftragter ernannt.

   

4.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Erzieherische Maßnahmen sind die erste Konsequenz bei Verstößen gegen die Schulordnung. Reichen diese Maßnahmen nicht aus oder tritt ein besonders häufiges oder grobes Fehl­verhalten auf, so können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG Anwendung finden.

Außer den genannten erzieherischen Maßnahmen sind folgende Konsequenzen möglich:

4.1.

Nacharbeit (häuslich oder schulisch); Anfertigung von Protokollen, Referaten, schriftl. Ausarbeitungen zum Thema des Verstoßes, schriftl. Reflexionen über die Schulordnung"

4.2.

Übernahme von zusätzlichen Pflichten:

Einsatz für die Schulgemeinschaft

Unterstützung der SV Arbeit bei Turnieren, Feten usw.

Hilfe in der Schulbücherei

Unterstützung des Hausmeisters (Reparatur von Mobiliar)

Unterstützung des Ordnungsdienstes der Schüler (Reinigen der Tafeln, Schließen der Fenster, Hochstellen der Stühle ...)

4.3.

Ausschluss

von Klassenveranstaltungen wie Klassenfeiern u.ä.

vom Pausenhof

4.4.

Die Schulordnung tritt nach Evaluation gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 10.5.99 am 2.8.99 in Kraft.

4.5.

Anmerkung: Sie wurde im September 2005 evaluiert, an das Schulgesetz angepasst und in der Schulkonferenz besprochen. 
Im Januar 2007 wurde sie an die geänderten Anfangszeiten im Schulzentrum angepasst.




 

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