Schulprogramm

Hoffmann-von-Fallersleben-Schule

                                                                Städtische Realschule Höxter 

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Grundsatzvereinbarung


Neben dem Bildungsauftrag durch den Fachunterricht besteht die Aufgabe der Schule darin, die Schülerinnen und Schülern zu mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeiten einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft zu erziehen.
Hierzu dienen die im Schulprogramm festgelegten unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Inhalte und Aktivitäten:

  • Mitwirkung und Kooperation aller Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrer) an der Schulgemeinschaft
  • Umsetzung der pädagogischen Leitgedanken:

    - Selbstständigkeit
    - Leistungsbereitschaft
    - Rücksichtsnahme – Ordnung – Disziplin
    - Verantwortung

  • Berufswahlvorbereitung
  • Sicherheit und Schule
  • Die Schule auf dem Weg nach Europa


Für eine intakte Schulgemeinschaft ist es notwendig, dass alle Beteiligten verantwortlich mitwirken.
Des Weiteren ist eine gute Arbeitsatmosphäre wichtig, in der Schüler lernen und Lehrer unterrichten können.
Dies kann nur durch ein vertrauensvolles Miteinander und gegenseitige Achtung erreicht werden.
Wie jede Gemeinschaft ist auch die Schule auf Regeln angewiesen, die die Rechte des Einzelnen schützen, ihn aber auch in die Pflicht nehmen.
Schulisches Leben und Unterricht können nur gelingen, wenn von Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Erziehungsberechtigten vor allem folgende Grundsätze beachtet werden:

Grundsätze

1. Miteinander:

  • Ich begegne anderen mit Achtung.
  • Ich bin ehrlich und verlässlich.
  • Ich gehe höflich und rücksichtsvoll mit anderen um.
  • Ich stehe zu dem, was ich tue.
  • Ich erkenne die Leistungs- und Einsatzbereitschaft anderer an.
  • Ich übe Kritik in sachlicher Form und angemessener Sprache.
  • Ich suche Fehler nicht nur bei anderen.
  • Wir hören einander zu.
  • Wir helfen einander.

2. Schuleigentum:

  • Ich gehe mit Dingen, die mich umgeben und mir anvertraut sind, verantwortungsvoll um (z. B. Mobiliar, Musikinstrumente, Schulbücher, Rechner, Sportgeräte, persönliches Eigentum anderer usw.).

3. Unterricht:

  • Wir wollen den Unterricht zum Erfolg bringen,
  • indem wir als Lehrer/-innen diesen schülergerecht gestalten und die Leistungsanforderungen angemessen vermitteln,
  • indem wir als Erziehungsberechtigte an den Lernprozessen unserer Kinder Anteil nehmen und diese unterstützen,
  • indem wir uns als Schüler/-innen auf den Unterricht konzentrieren und Eigenverantwortung entwickeln
  • indem wir uns um Pünktlichkeit bemühen,
  • indem wir uns angemessen auf den Unterricht vorbereiten.

4. Sicherheit:

  • Wir bemühen uns um das Wohlergehen aller in der Schule,
  • indem wir das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen,
  • indem wir auf jede Form von Gewalt verzichten und
  • indem wir die Regeln der Schulordnung beachten.
  • indem wir unsere Gesundheit und die unserer Mitmenschen nicht gefährden
  • indem wir uns um einen sicheren Schulweg bemühen

Die Einhaltung dieser Grundsätze führt zu einem freundlichen Miteinander und einem positiven Arbeitsklima. Dieses liegt im Interesse unserer Schulgemeinschaft und damit im Interesse der unterzeichnenden Personen.
Verstöße gegen diese Grundsatzvereinbarung führen zu Konsequenzen nach Punkt 4 der Schulordnung.







 

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